Die Schadensarten – Pilzbefall

Pilzgutachten: Wer trägt die Kosten im Streitfall

Möchte ein Mieter wegen Pilzbefall einen sachverständiger beauftragen, um eine Wohnung hinsichtlich ihres baulichen Zustands (Wärmebrücken, Wasserschäden,…) oder eines aktuellen Schimmelbefalls begutachten zu lassen, sollte er darüber informiert sein, unter welchen Bedingungen er die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen kann. Denn grundsätzlich muss der Vermieter zunächst die Gelegenheit erhalten haben, die Wohnung selbst auf ihre baulichen Eigenschaften durch einen Sachverständiger auf Schimmel überprüfen zu lassen und gegebenenfalls fachgerecht entfernen zu lassen.

Wird Schimmelpilzbefall in der Mietwohnung vermutet zunächst immer den Vermieter informieren. Dieser darf nicht durch die Beauftragung eines Sachverständiger vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Wenn der Mieter die Kosten des Gutachters bei Schimmel trägt

Wenn ein Schimmelbefall unzweifelhaft auf ein falsches Wohnverhalten des Mieters zurückzuführen ist, so wird auch der Mieter regelmäßig die Kosten für den Gutachter zu tragen haben. Aber als Vermieter sollten Sie trotzdem stets Vorsicht walten lassen, wenn es um die Folgekosten eines Schimmelbefalls geht. Denn es hat sich vor Gericht als sehr schwierig erwiesen, einem

Daher ist immer der erste Schritt, wenn Schimmel in der Mietwohnung entdeckt oder vermutet wird: Informieren Sie den Vermieter. Dieser darf nämlich nicht durch die Beauftragung eines Gutachters für Schimmel vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Ein Gutachter kann Streit zwischen Bauherr und Bauunternehmen eindämmen

Zwischen Bauherren und den beauftragten Bauunternehmen kommt es regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten wegen der Bildung von Schimmel in Neubauten. Hierbei wird oftmals von Seiten des Bauunternehmens behauptet, die Trocknung des Neubaus sei Angelegenheit des Bauherren. Dabei hat das ausführende Unternehmen gemäß Vertrag eine Sache ohne Mängel zu liefern- in diesem Fall einen Neubau ohne zu viel

Feuchte. Doch gerade auf den heute üblichen Winterbaustellen und beim Bau von Fertighäusern wird oftmals nicht ausreichend Wert auf die Bautrockung gelegt. Die Kosten für einen Baugutachter zur regelmäßigen Überprüfung der Baustelle können sich daher für den Bauherren lohnen, wenn auf diese Weise frühzeitig gegen eine mangelnde Bautrocknung seitens der Baufirma vorgegangen werden kann. So lassen sich spätere Rechtstreitigkeiten und Verzögerungen am Bau vermeiden.

Wann ist ein Gutachter sinnvoll?

Der Besuch eines Gutachters ist grundsätzlich immer dann sinnvoll, wenn der Schimmelbefall in der Wohnung oder im Haus mehr als nur minimal ist. Insbesondere ist das der Fall, wenn:

  • mehr als halber Quadratmeter Fläche insgesamt betroffen sind (dann muss ohnehin eine professionelle Schimmelentfernung erfolgen, der Gutachter kann dabei beraten, welche Methoden sinnvoll sind
  • wenn der Verdacht auf möglichen größeren Schimmelbefall besteht (Schimmel ist nicht immer sofort sichtbar)
  • wenn Schimmelgerüche oder mögliche Schimmelgerüche wahrgenommen werden, die Ursache aber nicht lokalisiert werden kann
  • wenn man ausschließen möchte, dass gefährliche Schimmelarten vorhanden sind, die eine schwere Gesundheitsgefahr bedeuten können
  • wenn man gesundheitliche Beschwerden hat, die möglicherweise auf Schimmeltoxine oder Schimmelspuren zurückzuführen sein könnten, oder wenn Kinder oder sehr empfindliche Haustiere im Haus sind
  • wenn Sie Ihrem Vermieter gutachterlich beweisen wollen, dass Ihr Wohnverhalten nicht die Ursache für die Schimmelbildung gewesen ist

Methoden des Gutachters

Arten von Gutachten

Der Gutachter wird sich immer zuerst ein allgemeines Bild von der Situation im Haus oder in der Wohnung machen, und danach bestimmte Risikobereiche gezielt überprüfen. Dafür können verschiedene Methoden zum Einsatz kommen:

 

  • Messung der Abbau- und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (MVOCs)
  • Überprüfung der Feuchtigkeit von Bauteilen und riskanten Bereiche
  • evtl. in manchen Fällen auch Einsatz von Schimmelspürhunden
  • Überprüfung einzelner Proben im Labor (nachfolgend), auch Kultivierung und Probennahme durch Kernbohrungen

Der Gutachter wird sich immer zuerst ein allgemeines Bild von der Situation im Haus oder in der Wohnung machen, und danach bestimmte Risikobereiche gezielt überprüfen. Dafür können verschiedene Methoden zum Einsatz kommen:

 

  • Messung der Abbau- und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (MVOCs)
  • Überprüfung der Feuchtigkeit von Bauteilen und riskanten Bereiche
  • evtl. in manchen Fällen auch Einsatz von Schimmelspürhunden
  • Überprüfung einzelner Proben im Labor (nachfolgend), auch Kultivierung und Probennahme durch Kernbohrungen

Sachverständigenbüro
Kronenberg Zeidler

Kristof Kronenberg Zeidler
Dekra pers.– zert. Sachverständiger für Bauschadenbewertung

Kontakt

Höher Heide 8
42699 Solingen
T: 0212 – 23375566
F: 0212 – 23375568
E-Mail: info@svkz.de
www.svkz.de